Fachanwalt für Verkehrsrecht Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche des Zivilrechts, Strafrechts, Verwaltungsrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Ich habe erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht teilgenommen und im Rahmen dessen umfassende theoretische und praktische Kenntnisse erworben, mit denen ich meiner Mandantschaft nun im gesamten verkehrsrechtlichen Bereich zur Seite stehe. Im Einzelnen: Regulierung von Verkehrsunfällen, Sach- und Personenschäden, Entziehung der Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide, Fahrverbote, MPU, Eintragungen in das Verkehrszentralregister, Strafverteidigungen, Trunkenheitsdelikte, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht und vieles mehr. Darüber hinaus berate ich Sie gerne, wenn Sie ein Auto gekauft haben und versteckte Mängel aufgetaucht sind. Besuchen Sie mich in meiner Kanzlei in Buchholz oder Seevetal. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main schreibt in seinem Urteil vom 01.12.2014: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
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